Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und
Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z. B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.