Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden:
Das Verwendungsnachweisformular finden Sie im Reiter „Formulare“.
Zum Anmelden benötigen Sie Ihre Vorgangsnummer sowie Ihre Postleitzahl. Die Vorgangsnummer finden Sie auf dem Schreiben (rechts oben unter „Mein Zeichen“), mit dem Sie informiert wurden, dass Sie
mit der Beratung beginnen dürfen. Sie geben nur die sieben Zahlen nicht aber die Abkürzung „UBF“ ein. Der Themenbereich ist „Unternehmensberatung Verwendungsnachweis“. Anschließend füllen Sie alle
Felder aus, gehen über „Weiter“ auf die zweite Seite und laden dort die EU-KMU- und unb_zusatzinformation_akkordeon-Erklärung (das Formular „EU-KMU und De-minimis Erklärung“ finden Sie im Downloadbereich), wenn nötig (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten) das
Bestätigungsschreiben, den Beratungsbericht, die Beraterrechnung und Ihren Kontoauszug hoch.
Nachdem Sie diese Unterlagen hochgeladen haben, gehen Sie auf den Button „Zur Übersicht“ und prüfen Ihre Angaben sowie die hochgeladenen Dokumente. Sie haben jetzt noch einmal die Möglichkeit zur
Korrektur („Eingabe korrigieren“). Ansonsten können Sie Ihre Unterlagen über den Button „absenden“ verschicken. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zu Ihrem
vorbefüllten Verwendungsnachweisformular. Dieses Formular müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und über den „Upload-Bereich“ hochladen und versenden. Erst mit Ihrer Unterschrift ist Ihr
Verwendungsnachweis frist- und formgerecht erstellt.
Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen (z. B. aufgrund einer Anhörung), sind diese ebenfalls über den „Upload-Bereich“
hochzuladen.
Die Leitstelle prüft im Anschluss die vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Rahmenrichtlinie vor, führt notwendige Sachverhaltsaufklärungen durch und leitet diese mit einem Votum versehen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch das BAFA. Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bei der
Leitstelle eingegangen sein und zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde alle gemäß dieser Rahmenrichtlinie geregelten Fördervoraussetzungen erfüllen.
Der Zuschuss wird als unb_zusatzinformation_akkordeon-Beihilfe gewährt.